|
Wie kann der Aufenthalt
im Frauenhaus finanziert werden?
Es
wird ein Untermietvertrag über ein Zimmer
abgeschlossen, der auf sechs Monate begrenzt
ist.
Bei eigenem Einkommen betragen die Kosten für
das Zimmer incl. aller Nebenkosten und Nutzung
der Gemeinschaftsräume und Einrichtungen 13,16 €
pro Tag. Ist kein eigenes Einkommen vorhanden,
trägt das Sozialamt bzw. die Bundesagentur für
Arbeit die Mietkosten. Ist das eigene Einkommen
zu gering, werden die Kosten anteilig
übernommen. Die Betreuungskosten trägt das
Sozialamt für jede Frau unabhängig von ihrem
Einkommen. Für Kinder fallen keine eigenen
Kosten an. |